… für Veranstaltungen, Gaststätten, Cafés, Discos, Spielhallen, Kinos, Imbissbuden, Automatenbetrieben etc.
Nürnberger Gewerbetreibende und Betriebe erhalten die zum Aushang vorgeschriebene aktuelle Jugendschutztafel immer kostenfrei entweder beim Jugendamt, Dietzstraße 4 oder beim Ordnungsamt der Stadt Nürnberg.
Nach § 3 Abs.1 JuSchG müssen alle Veranstaltenden und Gewerbetreibenden die nach den §§ 4 bis 13 JuSchG für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt geben. Ebenso muss bei öffentlichen Filmveranstaltungen zusätzlich die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs.7 JuSchG bekannt gemacht werden.
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstaltende, aber auch an alle anderen volljährigen Personen. Es soll Kinder und Jugendliche vor potenziellen Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit schützen.